1.5 Teilrevision des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer
Am 30.01.2013 verabschiedete der Bundesrat seine Zusatzbotschaft zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer. Diese sah u.a. die Einführung des sog. Zwei-Satz-Modells vor, d.h. an Stelle von drei MWST-Sätzen sollten neu nur noch zwei MWST-Sätze zur Anwendung gelangen und so den administrativen Aufwand der Steuerpflichtigen reduzieren. Daneben enthielt die Zusatzbotschaft noch diverse punktuelle Gesetzesänderungen.
Am 23.04.2013 verabschiedete die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) eine Motion mit dem Titel "Anpassungen des Mehrwertsteuergesetzes".
Am 23.09.2013 entschied das Parlament, auf die Vorlage Zwei-Satz-Modell nicht einzugehen. Gleichzeitig erteilte es dem Bundesrat jedoch den Auftrag, dem Parlament – wie in der Motion der WAK-N verlangt – eine kleine Revision des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer zu unterbreiten, die insbesondere die punktuellen Änderungsvorschläge, die in der Zusatzbotschaft über das verworfene Zwei-Satz-Modell enthalten waren, nochmals aufgreift.
In der Folge hat der Bundesrat dem Parlament am 25.02.2015 seine Botschaft zur Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes unterbreitet. In der Schlussabstimmung vom 30.09.2016 haben die Eidgenössischen Räte das teilrevidierte Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (BBl 2016 7631) angenommen. Die Referendumsfrist ist am 19.01.2017 unbenutzt abgelaufen.
Anlässlich der Sitzung vom 02.06.2017 hat der Bundesrat beschlossen, die neuen Gesetzesbestimmungen – mit Ausnahme der Versandhandelsregelung – zum 01.01.2018 in Kraft zu setzen.
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